Gemeinderätinnen dürfen Mandat künftig trotz Mutterschaft behalten

<p>Nathalie Muylle</p>
Nathalie Muylle | Foto: belga

Nach geltender Regelung können Frauen mit einem politischen Mandat eine Mutterschaftsentschädigung nur dann erhalten, wenn sie ihre politischen Tätigkeiten vollständig einstellen. „Konkret bedeutet das: Wird eine Gemeinderätin Mutter, muss sie zu Hause bleiben“, kritisiert Muylle. Diese Situation sei nicht nur ungerecht, sondern führe auch zu praktischen Problemen in der Arbeit der Gemeinderäte.

Die geplante Gesetzesänderung betrifft neben Gemeinderäten auch Mitglieder von Räten für soziale Aktion (ÖSHZ), Polizeizonen, Distrikträten, Provinzräte sowie Vertreter der Provinzen in Verwaltungsräten.

Darüber hinaus soll die Regelung ebenfalls auf Vaterschafts- und Adoptionsurlaub ausgeweitet werden. Der Gesetzentwurf wird in Kürze der Plenarsitzung der Abgeordnetenkammer zur endgültigen Abstimmung vorgelegt. (belga/rt)

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