Die bisherigen BVA-Verträge („bezuschusste Vertragsarbeitnehmer“) wurden nämlich im Schuljahr 2025/26 abgeschafft und durch SBZ-Stellen („Stellenkapital für besondere Zwecke“) ersetzt.
Während BVA-Kräfte dem allgemeinen Arbeitsrecht unterlagen, werden über SBZ eingestellte Lehrkräfte wie statutarisches Personal bezeichnet und fallen unter das Dienstrecht. Die SBZ-Stellen sind jedoch stets befristet und gelten maximal für ein Schuljahr. In einer schriftlichen Anfrage an Bildungsminister Jérôme Franssen (CSP) wollte die PFF-Abgeordnete Evelyn Jadin nun wissen, wie viele SBZ-Stellen bewilligt wurden, wofür sie eingesetzt werden und welche Folgen der Systemwechsel hat. Zunächst zu den Zahlen: Für das laufende Schuljahr 2025-2026 wurden 200,01 Vollzeitstellen (VZÄ) genehmigt. Zum Stand 1. Dezember 2025 waren 180,64 Vollzeitstellen besetzt, antwortete Bildungsminister Franssen. Die SBZ-Stellen werden unter anderem für die Aufstockung des Stundenkapitals, Leitungs- und Koordinationsfunktionen, Begabtenförderung, die Betreuung erstankommender und förderbedürftiger Schülerinnen und Schüler, Fachberatung, Mentoring, Fremdsprachen- und Medienprojekte sowie pädagogische Einzelprojekte eingesetzt. Im Unterschied zu den früheren BVA-Stellen gelte für SBZ-Stellen nun ein klar geregeltes, dekretal verankertes Antragsverfahren mit festen Fristen. Anträge müssen laut Minister bis zum 1. März eingereicht werden, Rückmeldungen erfolgen demnach spätestens bis Ende Juni, was den Schulen mehr Planungssicherheit verschaffe. Für Jérôme Franssen stärkt das neue Verfahren Verbindlichkeit und Rechtssicherheit, beschleunigt die Bearbeitung und baut Bürokratie ab, da auf aufwendige Einzelprüfungen verzichtet wird. Auf Nachfrage bezeichnete der Minister die Beurlaubung zur Ausübung eines anderen Amtes als „gängigen Mechanismus der Personalplanung“, der jedoch nicht speziell mit SBZ-Stellen verbunden ist. Diese Vorgehensweise ermögliche mehr Flexibilität für Schulen und Lehrkräfte, fördere den Wechsel zwischen Schulen und Schulträgern und könne auch der individuellen Laufbahngestaltung dienen. Voraussetzung sei jeweils die Zustimmung der betroffenen Lehrperson. SBZ-Stellen sollten gezielt die Schulentwicklung stärken und die Bildungschancen verbessern. Der Schwerpunkt liege auf Förderpädagogik und der Betreuung förderbedürftiger Schülerinnen und Schüler. Zugleich stärkten die Stellen die Autonomie der Schulleitungen und bereiteten die geplante Stellenkapitalreform vor. Doch das ist nicht alles: Mit dem Wechsel von BVA zu SBZ seien zudem frühere dienstrechtliche Nachteile weggefallen. Und welche Qualitätskriterien und Diplomvoraussetzungen liegen den bis dato genehmigten SBZ-Stellen zugrunde? Die Voraussetzungen würden je nach Projekt festgelegt und in den Zusageschreiben ausdrücklich genannt, so der Minister. Bei hohem Förderbedarf müssten die Stellen mit entsprechend qualifiziertem Fachpersonal besetzt werden, etwa mit Förderpädagogen, Pflegepersonal oder Lehrkräften mit Zusatzausbildung.
Die Stellen sind in der Regel befristet und werden regelmäßig evaluiert; Grundlage dafür sind Tätigkeitsberichte der Schulleitungen. Im Rahmen der Stellenkapitalreform sollen die Schulen künftig mehr Autonomie bei der Gestaltung ihres Personaleinsatzes erhalten. Vorgaben zu Middle Management oder pädagogischer Koordination möchte der Bildungsminister nach eigenen Angaben nicht zentral festlegen, sondern den Schulen flexible Entscheidungsspielräume eröffnen. (sc)

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