Begnadigungen erfolgen nicht automatisch: Der König handelt auf Empfehlung des föderalen Justizministers und nur in außergewöhnlichen Fällen, wenn neue oder besondere Umstände vorliegen. Dabei können unter anderem die familiäre Situation, die berufliche Lage oder der Gesundheitszustand der verurteilten Person oder ihrer Angehörigen eine Rolle spielen.
Im Laufe des Jahres stellten 669 Belgier einen Antrag auf Begnadigung. Das ist mehr als in den beiden Vorjahren (2024: 574 Anträge, 2023: 591), aber deutlich weniger als im Jahr 2022, als noch 1.084 Gesuche eingingen.
Der Rückgang gegenüber früheren Jahren erklärt sich laut den Behörden auch dadurch, dass der Hinweis auf die Möglichkeit eines Gnadengesuchs nicht mehr ausdrücklich auf Zahlungsaufforderungen für Geldstrafen vermerkt ist. Früher führte diese Praxis zu zahlreichen unbegründeten und daher unzulässigen Anträgen.
Grundsätzlich kann jedoch jede Person weiterhin online oder per Post einen begründeten Antrag an den zuständigen Dienst des Justizministeriums richten.
Rund die Hälfte der Anträge betrifft Geldstrafen oder Vermögenseinziehungen. Etwa ein Drittel bezieht sich auf Freiheitsstrafen, während Gesuche im Zusammenhang mit Führerscheinentzügen an dritter Stelle stehen. (belga/calü)

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