Die Regierung hält das bisherige Modell, das auf eine Initiative der damaligen Pensionsministerin Karine Lalieux (PS) zurückgeht, für zu teuer. Künftig wird der Bonus nur noch gewährt, wenn Beschäftigte erst nach dem gesetzlichen Rentenalter in Pension gehen und zugleich eine Laufbahn von mindestens 35 Jahren mit ausreichend vielen effektiven Arbeitstagen nachweisen können. Insgesamt müssen sich mindestens 7.020 tatsächliche Arbeitstage über die gesamte Karriere hinweg ansammeln. Die Höhe des Bonus steigt je nach Geburtsjahr an und liegt zwischen zwei und fünf Prozent für jedes zusätzliche Jahr Arbeit über das gesetzliche Rentenalter hinaus. Zeiten wie Pflegeurlaub, Mutterschafts- oder Vaterschaftsurlaub, Militärdienst oder vorübergehende Arbeitslosigkeit werden dabei als Arbeitstage angerechnet.
Der sogenannte Pensionsmalus für Personen, die vorzeitig in den Ruhestand gehen, ohne die neuen Bedingungen zu erfüllen, wird dagegen erst ab 2027 zur Anwendung kommen. (belga/rt)

Kommentare
Kommentar verfassen
0 Comment
Sie müssen angemeldet sein, um zu kommentieren.
AnmeldenRegistrieren