Im Zentrum steht eine stärkere Verantwortung für alle Beteiligten: für erkrankte Arbeitnehmer, für Krankenkassen, für Ärzte, die Arbeitsunfähigkeit bescheinigen, und für Arbeitgeber. Letztere müssen künftig innerhalb der ersten sechs Monate der Arbeitsunfähigkeit prüfen lassen, ob der betroffene Mitarbeiter noch über ein „Arbeitspotenzial“ verfügt, und gegebenenfalls gemeinsam mit dem Betriebsarzt ein Wiedereingliederungsverfahren starten.
Ärzte dürfen in der Regel nicht länger als drei Monate am Stück Arbeitsunfähigkeit in der ersten Krankheitsphase bescheinigen. Arbeitnehmer mit Arbeitsvertrag sind verpflichtet, den Einladungen des Betriebsarztes nachzukommen – wiederholtes Fernbleiben kann sanktioniert werden. Auch die Krankenkassen werden stärker in die Pflicht genommen: Ein Teil ihrer Finanzierung wird künftig davon abhängen, wie effektiv sie Wiedereingliederungen unterstützen.
Arbeitgeber müssen zudem eine vierteljährliche Solidaritätsabgabe entrichten, die 30 Prozent der Beihilfe im zweiten und dritten Krankheitsmonat entspricht. Außerdem kann ein Arbeitsvertrag bereits nach sechs Monaten ununterbrochener Arbeitsunfähigkeit aus medizinischer höherer Gewalt aufgelöst werden; bislang war dies erst nach neun Monaten möglich.
Nach Berechnungen von Gesundheitsminister Vandenbroucke soll die verstärkte Wiedereingliederung von Langzeitkranken bis 2030 2,2 Milliarden Euro einbringen. (belga/rt)

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