Fairer Wettbewerb? Handelsverband reagiert auf neue Take-away-Steuer

<p>Für frisch zubereitete Speisen zum Mitnehmen gilt in Belgien künftig ein Mehrwertsteuersatz von 12 Prozent.</p>
Für frisch zubereitete Speisen zum Mitnehmen gilt in Belgien künftig ein Mehrwertsteuersatz von 12 Prozent. | Foto: picture alliance/dpa

Wie angekündigt, wird die Mehrwertsteuer im kommenden Jahr auf mehrere Produktkategorien angehoben – darunter auch auf Take-away-Angebote. Für zubereitete Speisen und Getränke mit einer Haltbarkeit von maximal zwei Tagen gilt künftig ein Mehrwertsteuersatz von 12 Prozent.

Produkte mit längerer Haltbarkeit bleiben dagegen weiterhin mit dem reduzierten Satz von 6 Prozent besteuert.

Comeos kritisiert die Erhöhung zwar, zeigt sich aber erleichtert darüber, dass der Anwendungsbereich klar definiert wurde. „Die Regierung hat sich für eine präzise Definition entschieden. Das gibt allen Marktteilnehmern Planungssicherheit“, sagte Comeos-CEO Pascal De Greef. Dies trage zu fairen Wettbewerbsbedingungen zwischen Supermärkten und der Gastronomie bei. (belga/rt)

Kommentare

Kommentar verfassen

0 Comment