Belgien reformiert Mobilitätsbudget – Pflichtangebot für Dienstwagenfirmen
Mobilität
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Die Föderalregierung hat einen Vorentwurf zur Reform des Mobilitätsbudgets gebilligt. Das teilten Arbeitsminister David Clarinval (MR) und Ministerin für Selbstständige Eléonore Simonet (MR) am Mittwoch mit. Die Reform setzt eine Vereinbarung aus dem Regierungsabkommen um.
Das Mobilitätsbudget soll klimafreundliche Alternativen zum Dienstwagen fördern.
| Illustrationsbild: picture alliance/dpa
Das System wird einerseits verbindlicher, andererseits bleiben kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 15 Beschäftigten dauerhaft ausgenommen.
Das Mobilitätsbudget wurde 2019 eingeführt. Es erlaubt Arbeitnehmern mit Dienstwagen, diesen Vorteil in ein Budget umzuwandeln, das sie für nachhaltigere Mobilitätslösungen verwenden können – etwa für öffentlichen Verkehr, Fahrrad oder Fahrzeuge ohne Emissionen. Bislang lag es im Ermessen der Arbeitgeber, ob sie das System anbieten.
Künftig sollen Arbeitgeber, die seit mindestens 36 Monaten durchgehend oder wiederkehrend Dienstwagen bereitstellen, verpflichtet sein, ihren Beschäftigten auf Unternehmensebene das Mobilitätsbudget anzubieten – zumindest für klar definierte Arbeitnehmerkategorien. Das gesamte Personal muss transparent über Inhalt, Bedingungen und mögliche Ausschlüsse informiert werden.
Unternehmen können den Dienstwagen im Rahmen des Systems auf reine Null-Emissions-Fahrzeuge beschränken, wenn dies durch objektive Kriterien wie die Funktion oder betriebliche Interessen begründet ist.
Arbeitnehmer, die unter die Regelung fallen, können dann den Tausch ihres Dienstwagens gegen ein Mobilitätsbudget beantragen.
Die Reform tritt am 1. Januar 2027 in Kraft. Für kleine und mittlere Unternehmen gilt eine Übergangsfrist bis 1. Januar 2028. Betriebe mit höchstens 15 Beschäftigten bleiben dauerhaft ausgenommen.
„Wir machen das Mobilitätsbudget zu einer echten und systematischen Alternative zum Dienstwagen“, sagte Clarinval. Die Reform sei schrittweise und pragmatisch angelegt, damit Unternehmen ausreichend Zeit zur Anpassung hätten.
Simonet betonte, dass die Ausnahmen – insbesondere die dauerhafte Befreiung sehr kleiner Betriebe – die wirtschaftliche Realität der KMU berücksichtigen und eine realistische Transformation ermöglichen. (belga/rt)
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