Der Vorfall ereignete sich am 15. Dezember 2024 in Zaventem. Dort wurde Van Gucht von der Polizei angehalten, nachdem eine ANPR-Kamera festgestellt hatte, dass der TÜV seines Fahrzeugs bereits seit acht Monaten abgelaufen war. Bei der Kontrolle stellte sich zudem heraus, dass Van Gucht ohne Führerschein unterwegs war: Einen Tag zuvor hatte er einen positiven Atemalkoholtest abgelegt und sein Führerschein war daraufhin für 15 Tage eingezogen worden.
Unter großem Medieninteresse erschien das Sportmoderator am Freitag vor Gericht. Sein Anwalt Stijn Van Schel erklärte, sein Mandant sei in Panik zum Flughafen gefahren. „Er hatte sich nach dem Fahrverbot, das ihm am Vortag auferlegt worden war, nicht gut organisiert“, sagte der Anwalt vor Gericht. „Er verpasste letztlich sogar seinen Flug und wurde auf dem Rückweg von der Polizei angehalten.“
Die Verteidigung bat um Nachsicht und verwies auf eine bereits schwere Verurteilung im Oktober durch das Gericht in Dendermonde. Damals war Van Gucht zu neun Monaten Fahrverbot und einer Geldstrafe von 4.800 Euro verurteilt worden.
Am Ende der Verhandlung ergriff Ruben Van Gucht selbst kurz das Wort. „Ich kann mich dem, was mein Anwalt gesagt hat, nur anschließen und werde meine Verantwortung übernehmen“, erklärte er.
Das Gericht verhängte schließlich ein dreimonatiges Fahrverbot sowie eine Geldstrafe von 1.600 Euro, von denen 600 Euro zur Bewährung ausgesetzt wurden. Das Fahrzeug, mit dem Van Gucht unterwegs war, ist auf seine Gesellschaft zugelassen. Diese wurde ebenfalls zu einer Geldstrafe von 500 Euro verurteilt, davon 475 Euro auf Bewährung. (belga/calü)

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