Aus einer jüngsten Recherche der Zeitung geht hervor, dass die belgischen Krankenkassen seit 2020 mit ihren Krankenhauszusatzversicherungen insgesamt rund 1,45 Milliarden Euro Gewinn erzielt haben. Auf diese Gewinne wurden keine Steuern erhoben. Private Versicherungsunternehmen hingegen unterliegen der Körperschaftsteuer und müssen rund 25 Prozent ihres Gewinns abführen.
„Ich habe den Föderalen Öffentlichen Dienst Finanzen beauftragt zu prüfen, ob diese Praxis rechtlich zulässig ist“, erklärte Jambon. Seiner Ansicht nach sollten für alle Akteure, die Gewinne erzielen, vergleichbare steuerliche Regeln gelten.
Sollte sich herausstellen, dass die derzeitige Praxis gesetzlich erlaubt ist, will der Minister prüfen, ob eine politische Mehrheit für eine Gesetzesänderung gefunden werden kann. „Die privilegierte Stellung bestimmter Akteure im gesellschaftlichen Zwischenbereich muss kritisch hinterfragt werden“, so Jambon.
Die Untersuchung soll klären, ob die steuerliche Sonderbehandlung der Krankenkassen weiterhin gerechtfertigt ist oder ob Anpassungen notwendig sind. (ag)

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