Nahezu die Hälfte der 2024 erteilten Langzeitvisa entfiel auf familiäre Gründe wie Adoption oder Familienzusammenführung (48 Prozent). Es folgten akademische (26 Prozent) und wirtschaftliche Motive (18 Prozent).
Langzeitvisa aus humanitären Gründen – etwa für Schutzsuchende – machten nur 3 Prozent aller ausgestellten Visa aus. Laut Myria hängt das primär mit einer außergewöhnlich hohen Ablehnungsquote von 46 Prozent in dieser Kategorie zusammen. Zum Vergleich: Bei familiären Visa lag die Ablehnungsrate als zweithöchster Wert bei 21 Prozent.
Im vergangenen Jahr stellten 4.676 Personen einen Antrag auf ein humanitäres Visum: 314 für einen Kurzaufenthalt und 4.362 für einen Langzeitaufenthalt. Diese Zahl verdoppelte sich gegenüber 2023 nahezu (+96 Prozent) und stellt den höchsten Wert im Zeitraum 2016–2024 dar. Dennoch erhielten nur 1.579 Personen eine positive Entscheidung, davon 1.392 für ein Langzeitvisum. Die meisten Anträge kamen von syrischen (33 Prozent), afghanischen (21 Prozent) und kongolesischen (13 Prozent) Staatsangehörigen.
Auch die Zahl der Anträge auf Kurzzeitvisa (unter 90 Tagen) stieg an – um 10 Prozent gegenüber 2023. Insgesamt wurden 207.097 Anträge gestellt. 157.589 davon wurden bewilligt (78 Prozent), 45.478 abgelehnt (22 Prozent).
Kurzzeitvisa wurden am häufigsten aus wirtschaftlichen oder akademischen Gründen vergeben (39 Prozent). Es folgten touristische Aufenthalte (33 Prozent) und familiäre Gründe (19 Prozent). Die zweithöchste Ablehnungsquote betraf ebenfalls Familienvisa (33 Prozent), nur private Einladungen wurden noch häufiger abgelehnt (36 Prozent).
Die fünf häufigsten Nationalitäten, denen Kurzzeitvisa gewährt wurden, waren Indien, China, die Philippinen, die Demokratische Republik Kongo und Marokko.
Myria weist darauf hin, dass die genannten Zahlen Grenzen aufweisen. Sie decken nicht alle Migranten ab, da Personen ohne Visumspflicht nicht berücksichtigt werden. Zudem werde pro Antrag nur ein Motiv erfasst, obwohl die Gründe oft vielfältig seien. Eine positive Entscheidung garantiere außerdem nicht, dass die betreffende Person tatsächlich nach Belgien eingereist sei. Schließlich könne die Datenbasis nachträglich angepasst werden. (belga/rt)

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