Die betreffende Bestimmung ist Teil einer im April vom Stadtrat verabschiedeten Verordnung über Gebühren für Verwaltungsleistungen. Darin ist unter anderem eine Abgabe von 55 Euro für die „Bearbeitung von Anträgen auf Nutzung des öffentlichen Raums für gelegentliche Veranstaltungen“ vorgesehen. Anfang Dezember war diese Gebühr öffentlich in die Kritik geraten – insbesondere die Partei PTB stellte die Rechtmäßigkeit der Maßnahme infrage. Der Bürgermeister kündigte daraufhin eine Prüfung durch den juristischen Dienst der Stadt an.
Diese Analyse brachte nun ans Licht, dass die Gebühr nicht automatisch für jede Demonstrationsanmeldung erhoben werden darf. Die Verordnung sieht ausdrücklich Ausnahmen vor, etwa für Anträge von Personen oder Vereinigungen mit philanthropischem Ziel oder im Bereich der wissenschaftlichen Forschung.
Konkret richtet sich die Gebühr vielmehr an kommerziell geprägte Veranstaltungen im öffentlichen Raum – etwa Sportevents auf öffentlichen Straßen oder Feste, die von Zusammenschlüssen von Händlern organisiert werden. Gewerkschaftliche Kundgebungen oder Meinungsdemonstrationen fallen demnach nicht unter diese Regelung. Die Abgabe greife folglich weder in die Meinungsfreiheit noch in das Demonstrationsrecht ein, betont Demeyer.
Das digitale E-Schalter-System, über das die Zahlung der 55 Euro erfolgt, soll entsprechend angepasst werden. Für Veranstalter, die den Betrag irrtümlich bereits gezahlt haben, würden derzeit die Modalitäten einer Rückerstattung geprüft, heißt es in der Mitteilung des Bürgermeisters. (belga/calü)

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