Konkret dürfen fortan speziell beauftragte Beamte des Wirtschaftsministeriums Steuerdaten mit Informationen aus dem Zentralen Kontaktpunkt für Konten und Finanzverträge der Nationalbank verknüpfen und analysieren. Ziel ist es, Fälle mit einem hohen Risiko für Steuerbetrug zu identifizieren. Gegen diese Regelung kündigte die Datenschutzorganisation „Ministry of Privacy“ eine Klage vor dem Verfassungsgericht an. Unterstützung erhält sie unter anderem von Mathieu Michel (MR), der Teil der Mehrheit ist und aus Protest gegen das „Datamining“ nicht an der Abstimmung teilnahm, sowie von Vincent Van Quickenborne (Open VLD). Scharfe Kritik an der Klage kam hingegen aus den Reihen der Mehrheit: Niels Tas (Vooruit) warf den Gegnern im Plenum vor, damit „Betrüger und reiche Steuerhinterzieher schützen“ zu wollen.
Neben dem umstrittenen „Datamining“ enthält das Gesetzespaket zahlreiche steuerliche Reformen, die von der Arizona-Koalition getragen werden. So wird der föderale Wohnbonus ab dem Steuerjahr 2026 abgeschafft. Gleichzeitig steigt der Investitionsabzug für große Unternehmen von 30 auf 40 Prozent und wird damit an den Satz für kleine und mittlere Unternehmen angepasst.
Auch der Flexi-Job-Bereich wird ausgeweitet: Ab 2025 wird die zulässige Einkommensgrenze von 12.000 auf 18.000 Euro angehoben und künftig jährlich indexiert.
Angepasst wird zudem das Steuerregime für ausländische Führungskräfte. Um von diesem Sonderstatus zu profitieren, reicht künftig ein jährliches Bruttogehalt von 70.000 Euro statt bislang 75.000 Euro. Gleichzeitig darf der Arbeitgeber bis zu 35 Prozent des steuerpflichtigen Bruttogehalts als steuerfreie Kostenentschädigung auszahlen – ohne Obergrenze.
Weitere Maßnahmen betreffen unter anderem den Fuhrpark und den Arbeitsweg: Die Abzugsfähigkeit für Hybridfahrzeuge wird um zwei Jahre bis Ende 2027 verlängert. Der pauschale Zusatzkostenabzug für Entfernungen von mehr als 75 Kilometern zwischen Wohn- und Arbeitsort wird hingegen im kommenden Jahr abgeschafft.
Darüber hinaus sieht das Gesetz eine deutliche Einschränkung von Steuerabzügen vor. Die Abzugsfähigkeit von Spenden sinkt bereits in diesem Jahr von 45 auf 30 Prozent. Auch die steuerliche Absetzbarkeit von Unterhaltszahlungen wird weiter reduziert. Zudem entfällt die Verpflichtung zur Ersteinstellung in Unternehmen.
Im Kampf gegen Steuerbetrug wurde außerdem die Frist zur Festsetzung der Steuer bei Betrugsfällen von zehn auf sieben Jahre verkürzt. Arbeitnehmer können sich hingegen über eine mögliche Erhöhung der Essensgutscheine freuen: Ab 2026 darf deren Wert freiwillig von 8 auf 10 Euro angehoben werden.
Schließlich enthält das Gesetz auch einen gesundheitspolitischen Teil. Die Wachstumsnorm für das Gesundheitsbudget – ohne Indexierung – wird auf 2 Prozent für die Jahre 2026 und 2027 festgelegt, auf 2,6 Prozent im Jahr 2028 und auf 3 Prozent im Jahr 2029. In diesem Jahr liegt die Norm noch bei 2,5 Prozent. (belga/nc)

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