Energieprämien: Paasch bestätigt zwei Betrugsfälle – strengere Kontrollen ab 2026

<p>Isoliermaterial gehört zu den zentralen Elementen energetischer Renovierungen. Im Rahmen des System der Energieprämien der Deutschsprachigen Gemeinschaft werden solche Sanierungsarbeiten gefördert.</p>
Isoliermaterial gehört zu den zentralen Elementen energetischer Renovierungen. Im Rahmen des System der Energieprämien der Deutschsprachigen Gemeinschaft werden solche Sanierungsarbeiten gefördert. | Illustration: belga

In einer Interpellation vom 6. Oktober ging es schwerpunktmäßig um die Struktur der Energieprämien. Dabei wurden auch Hinweise auf mögliche Fälle unberechtigter Förderanträge erwähnt, bei denen offenbar mit Scheinrechnungen oder -verträgen gearbeitet wurde. Zudem wurde darauf verwiesen, dass entsprechende Verdachtsmomente an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet wurden und Verfahren laufen, sagt Michael Balter einleitend in seiner schriftlichen Frage an Ministerpräsident Oliver Paasch.

„Zugleich räumten Sie ein, dass das System zwar stark vereinfacht wurde, die Kontrollen jedoch nachgeschärft werden müssen. Für die Reform kündigten Sie unter anderem eine Expertengruppe, bessere Software und eine zielgenauere Ausrichtung an. Zudem wurden deutliche Mitnahmeeffekte und Marktverzerrungen durch Subventionen angesprochen“, fügt Balter hinzu. Das zeige: Die bisherigen Kontrollmechanismen hätten nicht oder zu spät gegriffen, insbesondere, wenn Scheinrechnungen und -verträge nicht direkt aufgefallen seien. „Es braucht eine klare Aufarbeitung – Zahl der Fälle, Schäden, Rückforderungen – und ein belastbares Kontrollkonzept für die Zukunft“, hält der Vivant-Abgeordnete fest. Balter wollte wissen, wie viele Betrugsfälle es bislang gibt, welcher finanzielle Schaden dadurch entstanden ist und welche konkreten Maßnahmen die Regierung vorsieht, um Missbrauch künftig zu verhindern.

Um eine Energieprämie erhalten zu können, müsse vorab ein Antrag gestellt werden, antwortet Ministerpräsident Oliver Paasch: „Der Antragsteller erhält anschließend eine Bestätigung, dass er mit den Arbeiten beginnen kann. Erst nach Erhalt dieser Bestätigung dürfen die Arbeiten ausgeführt werden. Nach Abschluss der Arbeiten müssen die entsprechenden Rechnungen eingereicht werden. Zudem hat das ausführende Unternehmen einen technischen Anhang zur ausgeführten Maßnahme auszufüllen, der ebenfalls vom Antragsteller einzureichen ist.“

Von mittlerweile über 3.300 Anträgen und 1.595 genehmigten Auszahlungen (Stand Ende Oktober 2025) hätten zwei Dossiers zu Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft geführt. „Im zweiten Fall wurde eine Rechnung gestellt und ein technischer Nachweis ausgefüllt, obwohl keine Arbeiten ausgeführt wurden. Darüber hinaus gab es zahlreiche weitere Verdachtsmomente“, so der Eupener Regierungschef. Grundsätzlich würden nach Eingang der Unterlagen diese geprüft und eine interne Berechnung der erreichten energetischen Werte vorgenommen. „Wenn bei dieser Prüfung oder bei Rückfragen an den Antragsteller Unstimmigkeiten festgestellt werden, erfolgt eine Kontrolle vor Ort. In den genannten Fällen wurden die Unregelmäßigkeiten rechtzeitig erkannt, sodass keine Prämien ausgezahlt wurden und kein finanzieller Schaden entstanden ist.“ In einem Fall sei dem Bürger inzwischen ein Protokoll ausgestellt und eine Geldstrafe durch die Staatsanwaltschaft Eupen verhängt worden. Das Verfahren im zweiten Fall sei noch offen und bislang seien keine weiteren Informationen seitens der Staatsanwaltschaft übermittelt worden. „Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass während der Bearbeitung der Anträge zahlreiche Auffälligkeiten festgestellt und korrigiert werden, die statistisch nur schwer erfassbar sind – unter anderem aufgrund fehlender Software“, so Oliver Paasch. Dabei handele es sich häufig um „versehentliche“ Falschangaben. Diese würden im Verfahren korrigiert, was beispielsweise dazu führen könne, dass bestimmte im Antrag aufgeführte Arbeiten nicht für eine Prämienzahlung berücksichtigt werden. „So wird bereits im Vorfeld versucht, Missbrauch zu vermeiden und ungerechtfertigte Zahlungen zu verhindern, wodurch auch Strafanzeigen vermieden werden“, erklärt der Ministerpräsident in seiner Antwort. „In Zweifelsfällen wurden Kontrollen durchgeführt. Dabei zeigte sich, dass in etwa 60 Prozent der Fälle eine Reduzierung der Prämie bis hin zum vollständigen Verlust des Anspruchs erforderlich war. In einigen Fällen wurde den Antragstellern eine Nachbesserung empfohlen, um die Kriterien für die Prämiengewährung zu erfüllen. Einige dieser Fälle hätten sicherlich als Betrugsversuch gewertet werden können. Insgesamt wurden bisher 254 Anträge aus unterschiedlichen Gründen abgelehnt, unter anderem wegen unvollständiger Unterlagen, Antragstellung nach Beginn der Arbeiten, Nichterreichen von Dämmwerten, Verwendung unzulässiger Materialien, Fristversäumnissen oder nicht anerkannten Firmen.“

In Einzelfällen hätten auch ausführende Unternehmen Rechnungen ausgestellt und technische Anhänge ausgefüllt, die nicht der tatsächlich erbrachten Leistung entsprachen. Bislang wurden den Angaben zufolge jedoch keine Energieprämien ausgezahlt, die nachträglich hätten zurückgefordert werden müssen. „Alle auffälligen Fälle wurden vor Auszahlung überprüft und gegebenenfalls korrigiert oder abgelehnt. Auch für die zuvor genannten Fälle, die zur Anzeige gekommen sind, wurde keine Prämie ausgezahlt“, so Oliver Paasch. Um weitere Missbrauchsfälle beziehungsweise -versuche zu verhindern, werde der Erlass zu den Energieprämien überarbeitet und sei schon in zweiter Lesung verabschiedet. Demnach müssen ab dem 1. Januar 2026 zu den eingereichten Rechnungen auch Zahlungsbelege und eine Fotodokumentation der ausgeführten Arbeiten vorgelegt werden. „Wie bereits am 6. Oktober 2025 im Rahmen der Antwort auf die parlamentarische Interpellation von Frau Comoth mitgeteilt, wird darüber hinaus das gesamte Prämiensystem umfassend reformiert. Ziel ist es, die Prämien so effizient wie möglich einzusetzen und Missbrauch auszuschließen“, so Ministerpräsident Oliver Paasch abschließend. (sc)

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