Belgien prüft Whistleblower-Schutz – Forderung nach mehr Einheitlichkeit

<p>Die Whistleblower-Gesetzgebung gilt als fortschrittlich – aber auch technisch komplex und schwer durchschaubar,</p>
Die Whistleblower-Gesetzgebung gilt als fortschrittlich – aber auch technisch komplex und schwer durchschaubar, | Illustrationsbild: picture alliance/dpa

Als Whistleblower gilt eine Person, die Missstände offenlegt – etwa innerhalb eines Unternehmens. Seit zwei Jahren garantiert ein föderales Gesetz Schutz vor Repressalien. Vorgeschrieben ist eine Überprüfung alle zwei Jahre, durchgeführt vom IFDH.

Laut Institut gehört die belgische Gesetzgebung zu den fortschrittlichsten in Europa und geht über die Vorgaben der EU-Richtlinie von 2019 hinaus. „Der rechtliche Rahmen ist auf föderaler Ebene sehr ambitioniert, was positiv ist. Die Unterstützungsmaßnahmen bieten echten Schutz für Hinweisgeber“, erklärt IFDH-Direktorin Martien Schotsman. Allerdings sei das System „auch technisch und kompliziert. Es ist entscheidend, dass jeder seine Rechte versteht und Meldungen ohne Risiko machen kann – klare Regeln sind dafür unerlässlich“.

Das IFDH bemängelt zudem, dass das System sowohl für potenzielle Hinweisgeber als auch für Behörden schwer zu durchschauen sei. Problematisch sei hauptsächlich die Existenz zweier unterschiedlicher Gesetze – eines für die öffentliche Hand insgesamt, eines speziell für den föderalen öffentlichen Dienst. Dadurch entstünden Unterschiede bei Verfahren und Behandlung von Fällen. Zudem gebe es zusätzliche Regelwerke auf regionaler und kommunaler Ebene sowie sektorspezifische Bestimmungen.

„Diese Komplexität erschwert die Zugänglichkeit des Systems und kann Menschen davon abhalten, Missbrauch, Betrug oder Verstöße zu melden. Mehr Harmonisierung und stärkere Sensibilisierung sind dringend nötig“, so Schotsman.

Insgesamt formuliert das Institut 50 Empfehlungen an das föderale Parlament und die Regierung. (belga/rt)

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