Gewalt gegen Frauen: Experten kritisieren Defizite in Belgiens Rechtssystem

<p>Grevio schlägt Alarm: Zivilgerichte gefährden Opfer durch falsche Entscheidungen.</p>
Grevio schlägt Alarm: Zivilgerichte gefährden Opfer durch falsche Entscheidungen. | Foto: picture alliance/dpa

Die Istanbul-Konvention ist das erste völkerrechtlich verbindliche Instrument zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Belgien hat in den vergangenen Jahren bereits mehrere Schritte gesetzt, um diese Vorgaben umzusetzen, heißt es in dem Bericht.

Grevio verweist insbesondere auf das Feminicid-Gesetz von 2023, die Reform des Sexualstrafrechts, das nun stärker der „Nur Ja heißt Ja“-Logik folgt, sowie die Kriminalisierung des Verbreitens intimer Bilder ohne Zustimmung der betroffenen Person. Auch die Unterstützung für Betroffene wird hervorgehoben.

Trotz der Fortschritte gebe es weiterhin erhebliche Defizite. Besonders kritisch sieht Grevio, dass hierzulande Zivilgerichte Gewalt gegen Frauen oft nicht ausreichend berücksichtigen, etwa in Sorgerechts- oder Besuchsrechtsentscheidungen.

Richterinnen und Richter hielten zu häufig an gemeinsamen Sorgerechtsmodellen fest – selbst wenn es Belege für häusliche Gewalt gebe. Damit bleibe der Einfluss des Täters auf Opfer und Kinder bestehen und setze sie weiteren Gefahren aus, warnen die Experten.

Der Bericht fordert zudem eine Reform des belgischen Systems von Kontakt- und Straßenverboten. Diese seien nur in begrenzten Fällen möglich und erwiesen sich häufig als unzureichend, um Opfer wirksam zu schützen.

Ein weiteres zentrales Problem ist laut Grevio die mangelnde Datenerhebung. Informationen über Gewaltvorfälle seien oft über verschiedene Behörden und Verwaltungsebenen verstreut, was eine umfassende Analyse erschwere.

Auch die Zahl der langfristigen Schutz- und Unterbringungsplätze für Opfer bleibt unzureichend. Hinzu komme, dass Betroffene für eine längerfristige Aufnahme selbst bezahlen müssen – ein Hindernis, das viele von ihnen überfordere.

Grevio hat seine Empfehlungen inzwischen an die zuständigen belgischen Behörden übermittelt. (belga/calü)

Kommentare

Kommentar verfassen

0 Comment