Der Ombudsdienst verweist darauf, dass der persönliche Termin eine zusätzliche administrative Hürde bedeute. Familien müssten mitunter lange Strecken zurücklegen, häufig auch ins Ausland, um eine Botschaft oder ein Konsulat zu erreichen. Das könne teuer werden und setze Menschen Situationen aus, die nicht vorhersehbar seien. Besonders heikel sei dies für Antragsteller aus Ländern mit instabiler Sicherheitslage. Afghanen müssen etwa ihre Visa-Angelegenheiten in Islamabad regeln. Der Weg dorthin führt für viele durch gefährliche Regionen, ohne Garantie, dass sie anschließend sicher zurückkehren können.
EuGH hat Belgien bereits ins Visier genommen.
Bereits 2023 hatte der Europäische Gerichtshof im sogenannten „Afrin-Urteil“ klargestellt, dass Belgien eine Anfrage zum Familiennachzug nicht allein deshalb ablehnen dürfe, weil jemand den persönlichen Termin nicht wahrnehmen kann, wenn dieser Termin das Leben der betroffenen Person gefährden würde. Der Fall betraf eine Syrerin, die ihren anerkannten Flüchtlingsmann in Belgien nicht begleiten konnte. Das Ausländeramt bestand damals auf der physischen Vorsprache und lehnte eine digitale Einreichung ab. Die Regierung argumentiert seit Jahren, die persönliche Anwesenheit sei ein notwendiges Instrument zur Bekämpfung von Betrugsfällen im Bereich des Familiennachzugs.
Die Richter in Luxemburg hatten jedoch gefordert, dass Mitgliedstaaten flexibel reagieren müssen, wenn ein persönlicher Termin unzumutbar ist. In solchen Ausnahmefällen seien Kommunikationswege wie E-Mail oder andere digitale Mittel zulässig. Das Recht auf Familienleben wiege in solchen Situationen schwerer.
Der Ombudsdienst bestätigt nun, dass er seit Jahren Beschwerden über diese Praxis erhält. Aus seiner Sicht ist die aktuelle Regelung nicht mehr tragfähig. Eine Verwaltung müsse zugänglich sein, Rechtssicherheit bieten und Bürger fair behandeln. Diese Anforderungen ließen sich in bestimmten Konstellationen nicht erfüllen, solange die Verpflichtung zur persönlichen Vorsprache ohne Ausnahmen fortbestehe. Die Empfehlung des Ombudsdiensts wurde dem Außenministerium, dem Ausländeramt und der Kammer zugestellt. (belga/svm)

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