In Belgien lebt etwa jede vierte Person Personen mit einer Form von Behinderung. Seit mehr als zehn Jahren sollen die föderalen Verwaltungen mindestens 3 % Menschen mit Behinderung beschäftigen. „In der Realität sind wir weit davon entfernt: Nur 1,36 % der auf föderaler Ebene beschäftigten Personen sind als Menschen mit Behinderung anerkannt“, stellt das Kabinett Matz fest.
Das Projekt der Ministerin soll den bestehenden Rahmen stärken – durch die Rekrutierung im öffentlichen Sektor, die Schaffung eines Expertisezentrums für angemessene Vorkehrungen, ein besseres Monitoring und eine engere Zusammenarbeit mit anerkannten Werkstätten. Das Ziel von 3 % Menschen mit Behinderung im öffentlichen Dienst gilt nun für alle föderalen öffentlichen Dienste, während die bislang gewährte Ausnahmeregelung für diplomatische und konsularische Funktionen des Außenministeriums aufgehoben wird.
Menschen mit Behinderung, die von einem föderalen Dienst für ein Praktikum über Actiris, Forem oder den VDAB eingestellt werden, zählen ab sofort ebenfalls zum 3 %-Ziel. Zudem wird ein Mechanismus zur Rechenschaftspflicht der Arbeitgeber eingeführt: Bleibt eine Verwaltung zwei Jahre lang unter dem Quotum, muss sie eine Budgetreserve bilden, die ausschließlich dafür verwendet wird, die Rekrutierung oder Integration von Menschen mit Behinderung zu fördern. Dieses System tritt am 1. Januar 2027 in Kraft, mit einer ersten verpflichtenden Budgetbildung ab 2028. Darüber hinaus erwähnt die Definition der Person mit Behinderung nun ausdrücklich auch Menschen mit chronischen Krankheiten. (belga/sc)

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