Verwaltungsstrafe rechtens: Waldbesitzer aus Büllingen muss Bäume nachpflanzen

<p>Der Waldbesitzer muss das 1,4 Hektar große Gelände mit 2.800 Bäumen wiederaufforsten.</p>
Der Waldbesitzer muss das 1,4 Hektar große Gelände mit 2.800 Bäumen wiederaufforsten. | Illustrationsfoto: dpa

Die Parzelle wurde bereits 2010 gerodet, doch nur auf einem Teil des im Forstgebiet liegenden Geländes wurde neu angepflanzt. Die DG wirft dem Besitzer vor, widerrechtlich den übrigen Teil der Parzelle landwirtschaftlich zu nutzen bzw.

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