Was sich am 1. November ändert

<p>Ärzte erhalten erstmals ein Honorar für die Durchführung von Sterbehilfe.</p>
Ärzte erhalten erstmals ein Honorar für die Durchführung von Sterbehilfe.

Mehr Autonomie für

die häusliche Pflege

Krankenpfleger(innen) in der häuslichen Pflege dürfen künftig mehr medizinische Handlungen ohne ärztliches Rezept durchführen. Ziel der Maßnahme ist es, die Autonomie des Pflegepersonals zu stärken und den bürokratischen Aufwand zu senken. Bisher war für viele Behandlungen – etwa Injektionen, Wundpflege oder das Legen von Sonden – ein ärztliches Rezept erforderlich, damit die Krankenkasse die Kosten übernahm. Diese Pflicht entfällt nun. Ärzte bleiben jedoch weiterhin für die Erstellung des Behandlungsplans sowie die Verschreibung von Medikamenten zuständig.

Vergütung für

Durchführung von Sterbehilfe

Ärzte erhalten erstmals ein Honorar für die Durchführung von Sterbehilfe. Das teilt das Landesinstitut für Kranken- und Invalidenversicherung (Likiv) mit. Die Kosten werden künftig vollständig von der Krankenkasse übernommen, sodass für Patienten keine finanzielle Belastung mehr entsteht. Bislang gab es im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung keine Vergütung für diesen Eingriff. Nun wird die Leistung in die Nomenklatur aufgenommen. Das vorgesehene Honorar beträgt 180,24 Euro und umfasst Materialkosten, die Durchführung der Sterbehilfe, die Feststellung des Todes sowie das Ausfüllen der Sterbeurkunde.

Neue Einheitsgenehmigung für Verkauf von Alkohol und Tabak

Eine neue, einheitliche Genehmigung „Händler für Alkohol und Tabak“ ersetzt die bisher drei separaten Zulassungen für den Verkauf dieser Produkte. Sie gilt auch für Geschäfte, die E-Liquids anbieten, teilt der Unternehmerverband UCM mit.

Frankreich verlängert

Grenzkontrollen zu Belgien

Frankreich führt die Kontrollen an seinen Grenzen für weitere sechs Monate fort – bis Ende April 2026. Begründet wird die Maßnahme mit Terrorgefahr, organisierter Kriminalität und illegaler Migration. Für Reisende werden zunächst keine größeren Behinderungen erwartet.

Internetnutzer dürfen

eigenes Modem wählen

Belgische Internetkunden können ihr Modem oder ihren Router frei wählen und müssen nicht mehr das Gerät des Anbieters nutzen. Ziel der neuen Regelung des Telekom-Instituts BIPT ist es, den Wettbewerb zu stärken und nachhaltigere Alternativen zu fördern. TV-Decoder sind von der Maßnahme ausgenommen.

Zulassung für Impfstoff

gegen Tierkrankheit

Landwirte dürfen ihre Rinder freiwillig gegen die Blauzungen-ähnliche Tierkrankheit „epizootische hämorrhagische Krankheit“ impfen. Der Impfstoff Hepizovac wurde von der föderalen Arzneimittelagentur zugelassen. Ab 2026 wird die Impfung für Rinder verpflichtend.

Sinutab künftig nur

noch auf Rezept

Sinutab und ähnliche Medikamente sind nur noch auf ärztliche Verschreibung erhältlich. Laut der föderalen Arzneimittelagentur bergen die darin enthaltenen Wirkstoffe (Pseudo-)Ephedrin und Fusidinsäure erhebliche Gesundheitsrisiken und werden in keiner Behandlungsleitlinie für Erkältungen empfohlen. (belga/gz)

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