EuGH entscheidet am Dienstag über CETA

<p>Feierliche CETA-Unterzeichnung Ende Oktober 2016</p>
Feierliche CETA-Unterzeichnung Ende Oktober 2016 | Archivbild: Photo News

Die EU und die kanadische Regierung hatten ihre Verhandlungen über den Handelsvertrag 2016 abgeschlossen. Doch die formelle Genehmigung durch die europäischen Mitgliedsstaaten verzögerte sich, weil sich die wallonische Regionalregierung – hierzulande müssen auch die Teilstaaten einem solchen Vertragswerk zustimmen – querlegte. Der damalige wallonische Ministerpräsident Paul Magnette (PS) bestimmte deswegen europaweit die Schlagzeilen. Im Mittelpunkt der Kritik steht das Streitschlichtungssystem, das sogenannte Investitionsgerichtssystem (ICS), das ein Gericht und ein Berufungsgericht vorsieht.

Die Wallonie hatte unter der Bedingung zugestimmt, dass dieses Verfahren auf den Prüfstand kommt. CETA war Ende 2017 in Kraft getreten, aber nur in gewissen Bereichen. Vollständig gültig ist der Vertrag erst dann, wenn er durch alle EU-Staaten ratifiziert worden ist.

Anfang des Jahres hatte der beratende Generalanwalt beim EuGH ein Gutachten zu CETA veröffentlicht: Demnach verstößt der Vertrag nicht gegen europäisches Recht. Der erwähnte Mechanismus ändere nichts daran, dass die ausschließliche Zuständigkeit für die verbindliche Auslegung des Unionsrechts beim Europäischen Gerichtshof liege. Die Zuständigkeit des im Mechanismus vorgesehenen Gerichts zur Beilegung von Investor-Staat-Streitigkeiten sei nämlich eng begrenzt. Sie besteht demnach lediglich darin, geschädigten Investoren im Falle eines Verstoßes gegen die Bestimmungen des Abkommens eine Entschädigung zuzuerkennen. Es sei nicht befugt, staatliche Regeln aufzuheben oder die Anpassung anzuordnen. EU-Mitgliedstaaten könnten damit weiterhin die notwendigen Regelungen erlassen, „um legitime Ziele des Allgemeinwohls etwa im Bereich der öffentlichen Gesundheit, der Sicherheit, des Umwelt- oder des sozialen Schutzes zu erreichen“, hieß es damals. Am Dienstag folgt das abschließende EuGH-Urteil. Die Richter folgen aber häufig der Einschätzung des beratenden Generalanwalts. (belga)

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