Nahezu alle Sofortstrafen in Brüssel betreffen Drogendelikte – zu 99 Prozent handelt es sich um Besitz. Damit ist die Hauptstadt für 28 Prozent aller drogenbezogenen Sofortstrafen im Land verantwortlich. „Die Zahlen spiegeln die verstärkte Einsatzbereitschaft von Polizei und Staatsanwaltschaft in Brüssel wider“, erklärt Edward Landtsheere, Sprecher des Föderalen Justizdienstes. „Es gibt den klaren Willen, schneller und sichtbarer auf die Belastung durch Drogenkonsum zu reagieren.“
Hintergrund: Geldstrafe statt Gerichtsverfahren
Seit 2022 können Polizeibeamte für bestimmte Delikte direkt eine Geldstrafe verhängen – bezahlt wird per Karte, QR-Code oder binnen 15 Tagen per Überweisung. Mit der Zahlung endet das Verfahren, ohne dass die Staatsanwaltschaft eingeschaltet werden muss.
Das System gilt nur für klar definierte Verstöße wie Drogenbesitz, das Tragen verbotener Waffen, Ladendiebstahl oder Fahrraddiebstahl.
Bis heute wurden landesweit mehr als 23.000 Sofortstrafen verhängt. In 85 Prozent der Fälle geht es um Drogen, die meisten Verfahren enden mit einer vollständigen Zahlung – oft sofort vor Ort. Die Strafen liegen meist zwischen 50 und 150 Euro. Während Cannabis weiterhin dominiert, steigt der Anteil von Amphetaminen.
„Ein glaubwürdiges Instrument“
Nach Angaben der Justiz hat sich das Instrument in drei Jahren etabliert: Fast neun von zehn Strafen werden beglichen, bei Waffen- und Diebstahldelikten stieg die Zahlungsbereitschaft deutlich. „Die Sofortstrafen haben sich zu einem glaubwürdigen Instrument im Kampf gegen Kleinkriminalität entwickelt“, betont Sprecher Landtsheere. „Das entlastet die Staatsanwaltschaft und sorgt dafür, dass Polizeiarbeit sichtbar Konsequenzen hat.“
Auch auf dem Terrain macht sich der Unterschied bemerkbar. „Früher landeten viele Anzeigen unbeachtet in der Schublade. Heute werden Verstöße konsequent verfolgt“, sagt Glenn Desmet, Chefinspektor bei der föderalen Bahnpolizei.
Nächste Schritte
Ab 1. Dezember will die Brüsseler Staatsanwaltschaft die Praxis noch verschärfen. Parallel soll jedoch auch eine spezialisierte Kammer für Suchtkranke („Chambre des assuétudes“) eingerichtet werden, kündigte der Brüsseler Staatsanwalt Julien Moinil an. (belga/rt)

Kommentare
Kommentar verfassen
0 Comment
Sie müssen angemeldet sein, um zu kommentieren.
AnmeldenRegistrieren