Mehr als 1.250 Personen bei Polizeieinsätzen kontrolliert

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Der gemeinsame Schwerpunkteinsatz fand in der Zeit vom 24. bis 26. April statt. | Foto: Polizei Aachen

Im Fokus der Fahndungsmaßnahmen standen insbesondere Delikte im Bereich der grenzüberschreitenden Kriminalität, der illegalen Migration, der Kfz-Kriminalität (Diebstähle und Verschiebung), Verkehrsdelikte sowie Verstöße gegen das Geldwäschegesetz und Steuerrecht.

Für die Bundespolizei waren insbesondere die Bekämpfung von organisierter Schleuserkriminalität und unerlaubter Einreise Fahndungsschwerpunkte. Hierzu der Einsatzleiter der Bundespolizei: „Es konnten keine Hinweise auf organisierte Schleusungen im Grenzraum Eifel festgestellt werden. Gleichwohl soll ein solcher Einsatz auch der ergänzenden Erkenntnisgewinnung dienen. Wir werden die Feststellungen mit unseren Kooperationspartnern intensiv auswerten und auch künftig mit flexiblen Einsatzmaßnahmen wirkungsvoll gegen grenzüberschreitende Kriminalität vorgehen.“

Der gemeinsame Schwerpunkteinsatz fand in der Zeit vom 24. bis 26. April in der Eifel, im Kreis Euskirchen und im Großraum Monschau statt. Dabei waren täglich rund 80 Einsatzkräfte von Bundespolizei, der föderalen Polizei sowie lokalen Polizei (Polizeizone Weser/Göhl und Polizeizone Eifel), der Kreispolizeibehörde Euskirchen und des Zolls beteiligt, die über 1.250 Personen und 550 Fahrzeuge kontrolliert haben. Im Zuge des intensiven Fahndungseinsatzes konnten zwei Haftbefehle der Staatsanwaltschaften Bonn und Aachen wegen Erschleichen von Leistungen und Betruges durch die Bundespolizei und Landespolizei vollstreckt werden. Eine Person wurde nach Eröffnung des Haftbefehls in die Justizvollzugsanstalt Erlenhof eingeliefert. Er muss jetzt eine 21-tägige Haftstrafe absitzen. Die zweite Person konnte die zur Strafvollstreckung geforderte Geldstrafe in Höhe von 300 Euro entrichten. Sie wurde im Anschluss auf freien Fuß gesetzt.

Des Weiteren kam ein 23-Jähriger Temposünder den Anhalteversuchen der Landespolizei am Losheimer Graben nicht nach. Er konnte nach kurzer Nachfahrt gestoppt werden. Der Grund des Nichtanhaltens war schnell gefunden, denn er hatte einen behördlichen Führerscheinentzug vorliegen. Gegen ihn wurde eine Anzeige wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und der weiteren Verstöße erstattet. Ein weiterer Führerscheinentzug lag bei einer Kontrolle der Bundespolizei am Rastplatz Engelgau auf der A1 vor, dieser führte auch kleinere Mengen an Betäubungsmitteln mit sich. In einem weiteren Fall konnten in einem Fahrzeug drei Waffen in Form von Pfefferspray, ein Schlagstock und ein Springmesser beschlagnahmt werden. Den Besitzer erwartet jetzt eine Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz. Des Weiteren konnte ein unter Drogeneinfluss stehender Fahrer in Losheim aus dem Verkehr gezogen werden. Er hatte vor seiner Fahrt Cannabis konsumiert gehabt. Er musste zur Sicherung des Strafverfahrens eine Sicherheitsleistung in Höhe von 750 Euro entrichten. Die Weiterfahrt wurde ihm untersagt. Der Zoll konnte zwei Personen mit geringen Mengen an Marihuana für den Eigenkonsum stellen. Sie müssen jetzt mit einer Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz rechnen.

Die Föderale Polizei in Eupen hat bei ihren Kontrollen ebenfalls Erfolge verzeichnet, die Ermittlungen in diesen Fällen dauern zurzeit noch an. Im Rahmen der Fahndungsmaßnahmen konnten zudem noch fünf Fahndungstreffer und zehn Ordnungswidrigkeiten verzeichnet werden. Zum Ende des Einsatzes konnten wichtige Erkenntnisse gewonnen werden, die für zukünftige Fahndungsmaßnahmen in der Grenzregion von Bedeutung sind. (red)

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