Flugchaos in Zaventem: Störungen auch am Montag

<p>Ein Cyberangriff sorgt am Brussels Airport auch noch am Montag für Störungen.</p>
Ein Cyberangriff sorgt am Brussels Airport auch noch am Montag für Störungen. | Foto: Joris Smets/belga

„Brussels Airport hat die Fluggesellschaften gebeten, die Hälfte der für Montag, den 22. September, geplanten Abflüge zu annullieren, da Collins Aerospace noch nicht in der Lage ist, eine sichere neue Version des Check-in-Systems bereitzustellen“, hieß es am Sonntagnachmittag in einer Mitteilung. Die Abfertigung der Passagiere und ihres Gepäcks muss daher weiterhin manuell erfolgen.

„Wir empfehlen den Passagieren, den Status ihres Fluges zu überprüfen, bevor sie sich auf den Weg zum Flughafen machen, und sich nur dann einzufinden, wenn ihr Flug bestätigt ist.“ Reisende mit einem gebuchten Flug werden gebeten, rechtzeitig am Flughafen zu erscheinen (zwei Stunden vorher bei Schengen-Flügen, drei Stunden bei Flügen außerhalb des Schengen-Raums) und die vom Flughafen veröffentlichten Informationen zu verfolgen, um auf dem Laufenden zu bleiben. „Wir bedauern die Auswirkungen dieses Cyberangriffs auf unseren externen Dienstleister für unsere Passagiere“, heißt es weiter in der Mitteilung.

Der Betrieb des größten belgischen Flughafens ist seit Freitagabend gestört, nachdem die US-amerikanische Firma Collins Aerospace, die für die Check-in- und Boarding-Systeme verantwortlich ist, Ziel eines Cyberangriffs geworden war. Am Samstag mussten 25 von 234 geplanten Abflügen gestrichen werden. Am Sonntag wurden 50 von 257 Flügen annulliert, um zu lange Warteschlangen und kurzfristige Streichungen zu vermeiden.

Betroffene verfügen über Anspruch auf kostenlosen Ersatz oder Rückerstattung.

Reisende, deren Flug infolge des Cyberangriffs gestrichen wurde, haben Anspruch auf einen kostenlosen Ersatzflug oder auf die Rückerstattung ihres Tickets. Das bestätigte die Verbraucherschutzorganisation Testachats. Bei einer annullierten Verbindung haben die Betroffenen Anspruch entweder auf einen kostenlosen Alternativflug zu ihrem Reiseziel oder auf eine Rückerstattung, falls sie sich entscheiden, auf ihre Reise zu verzichten. Die Fluggesellschaften sind in diesem speziellen Fall nicht zu Entschädigungszahlungen verpflichtet, da es sich um eine unvorhersehbare Situation und damit um höhere Gewalt handelt. Reisende, die wegen einer verspäteten Verbindung warten müssen, haben jedoch Anspruch auf Betreuung – etwa in Form von Snacks. Müssen sie eine Nacht am Flughafen verbringen, so ist die Airline auch verpflichtet, eine Hotelunterkunft bereitzustellen. (belga/nc)

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