Das neue Limit – zugleich der höchstmögliche Wert, den das Gesetz derzeit erlaubt – gilt für Neuverträge mit einer Laufzeit von mehr als acht Jahren, die ab dem 1. Januar 2026 abgeschlossen werden. Für bestehende Policen steigt die zulässige Verzinsung bei flexiblen Prämien und künftigen Anpassungen ab diesem Datum ebenfalls.
Die Initiative stammt von Wirtschaftsminister David Clarinval (MR). Gemeinsam mit Finanzminister Jan Jambon (N-VA) will er laut „L’Echo“ sogar eine Gesetzesänderung vorbereiten, um die Obergrenze langfristig ganz abzuschaffen.
Clarinval beruft sich dabei auf die Empfehlung der Finanzaufsicht FSMA. Diese hält den Mechanismus für unverhältnismäßig und wettbewerbsverzerrend. Zudem entspräche die Abschaffung dem Koalitionsabkommen.
Die Versicherungsbranche zeigt sich allerdings wenig begeistert. „Es scheint uns nicht sinnvoll, über die gesetzliche Formel hinauszugehen, die 2,5 Prozent vorsieht“, erklärte der Verband Assuralia gegenüber „L’Echo“.
Zweig-21-Produkte sind Sparversicherungen mit garantiertem Zinssatz, ergänzt durch mögliche Gewinnbeteiligungen. (belga/rt)

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