Parlament der DG befasst sich mit Regeln für Airbnb & Co.

<p>Airbnb gerät auch in Ostbelgien in den Fokus – das Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft hat sich mit den Bedingungen für Vermieter befasst.</p>
Airbnb gerät auch in Ostbelgien in den Fokus – das Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft hat sich mit den Bedingungen für Vermieter befasst. | Foto: afp

Auslöser für die Fragen des CSP-Abgeordneten Lukas Teller an Tourismusminister Gregor Freches (PFF) in der Regierungskontrolle am Dienstagnachmittag: In Brüssel erhielten rund 1.900 Vermieter Einschreiben der Steuerverwaltung. Darin wird auf steuerliche Pflichten hingewiesen; teils werden Nachzahlungen und Bußgelder eingefordert. Für 2022 rechnet die Verwaltung mit 1,5 bis 2 Millionen Euro Mehreinnahmen.

Im Fokus stehen fehlende Registrierungen (Strafe: 1.000 Euro pro Unterkunft) und nicht entrichtete „City Tax“ (3 Euro pro Nacht seit 2017). Viele Anbieter machten zudem keine Angaben zur Auslastung – die Behörde setzt dann Vollauslastung an. Grundlage des Vorgehens ist ein EuGH-Urteil von 2022, heißt es außerdem. Airbnb ist eine Online-Plattform, über die Privatpersonen und Anbieter kurzfristig Zimmer, Wohnungen oder Häuser vermieten; Gäste suchen, buchen und bezahlen dort.

Wie ist die Lage in Ostbelgien? Minister Freches legte Zahlen vor: Im Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft sind 487 Ferienwohnungen und -häuser registriert, hinzu kommen 37 Betriebe mit Gästezimmern (Bed&Breakfast) und 29 Hotels; weitere Anbieter befinden sich im Registrierungsprozess. Die Zahl touristischer Unterkünfte steigt seit Jahren: 2019 waren 318 Betriebe eingetragen, 2024 bereits 569 mit über 7.000 Betten.

Zuwachs in Ostbelgien liegt fast allein an Ferienwohnungen.

Der Zuwachs geht fast ausschließlich auf Ferienwohnungen zurück (inklusive neun Campingplätzen und sieben Gruppenunterkünften). „Viele von diesen Betrieben bieten ihre Betten auch auf Airbnb, oder ähnlichen Plattformen, an. Ich kann Ihnen versichern, dass die Inspektorinnen im Dienst Tourismus des Ministeriums sehr regelmäßig die einschlägigen Plattformen wie z.B. Airbnb sichten und die Angebote herausfiltern, die nicht registriert sind“, erklärte der Minister im PDG.

Wer regelmäßig und gegen Entgelt an Touristen vermietet, wird angeschrieben, informiert und erhält die notwendigen Dokumente. „Wer sich nicht meldet oder in angemessenen Fristen die nötigen Unterlagen nicht einreicht, erhält eine Verwaltungsstrafe. Einige Anbieter ziehen ihre Angebote zurück, wenn ihnen der Aufwand zu groß erscheint. Die meisten lassen sich aber registrieren“, so Gregor Freches.

Der Tourismusdienst begleitet die Betriebe bei der Registrierung und berät bereits in der Planungsphase – verhängt aber, wenn nötig, Verwaltungsstrafen. „Wir tun das, weil solche Anbieter – bewusst oder aus Naivität – mit der Sicherheit der Gäste spielen. Wir legen jedoch großen Wert auf die Qualität und die Sicherheit des touristischen Angebotes in der Deutschsprachigen Gemeinschaft. Wir tun das auch, weil sich solche Anbieter einen Wettbewerbsvorteil erschleichen“, betonte der Gemeinschaftsminister. Denn Feuersicherheitsbescheid, Kontrollen von Feuerlöschern, Strom- und Gasinstallationen verursachen Kosten und Aufwand. „All das ist verpflichtend für eine Registrierung als touristische Unterkunft. Kurzzeitvermietung ist schließlich ein Geschäft – und jeder Gewerbetreibende hat Auflagen, insbesondere mit Blick auf den Verbraucherschutz“, so Freches. Er versicherte, dass es in der DG aufgrund regelmäßiger Überprüfungen nur vereinzelt nicht registrierte Angebote auf Airbnb oder anderen Buchungsplattformen gebe. Anlaufstelle ist der Tourismusdienst des Ministeriums; auch die Tourismusagentur Ostbelgien (TAO), die Tourist-Infos und die Gemeinden verweisen dorthin. Alle Bedingungen stehen auf der Webseite ostbelgientourismus.be.

Zum Rechtsrahmen erklärte der Tourismusminister: Wer regelmäßig eine Unterkunft – mit oder ohne Dienstleistungen – an Touristen vermietet, unterliegt der touristischen Gesetzgebung und muss seine Unterkunft registrieren. „Eine neue EU-Verordnung würde es uns ab Mai kommenden Jahres erlauben, mit den Online-Buchungsplattformen wie Airbnb oder Booking die Daten direkt auszutauschen. Dazu müssen wir aber unsere Daten-Verwaltung im Ministerium digitalisieren“, erläuterte Gregor Freches. Die Teilstaaten sollen sich zügig auf einen nationalen Daten-Hub einigen. Dessen Konzeption wurde 2024 angeschoben; er entsteht im Rahmen der EU-Verordnung zu Kurzzeitvermietungen, um Buchungsdaten mit Plattformen auszutauschen und illegale Vermietungen zulasten des Wohnraums konsequent zu ahnden. Offen ist die Finanzierung – aus der Region Brüssel liegt bislang keine verbindliche Zusage vor.

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