Gehaltsgrenze für Energieprämien: DG konkretisiert Pläne

<p>Mit Energieprämien unterstützt die DG Investitionen in die Energieeffizienz. Ab dem kommenden Jahr sollen die Beihilfen einkommensabhängig gewährt werden.</p>
Mit Energieprämien unterstützt die DG Investitionen in die Energieeffizienz. Ab dem kommenden Jahr sollen die Beihilfen einkommensabhängig gewährt werden. | Illustration: belga

„Ungeachtet der herausfordernden Finanzlage bekennt sich die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft auch weiterhin zu den Zielen des integrierten Energie- und Klimaplans, indem sie konsequent die ambitionierte Haltung weiterverfolgt, aus Ostbelgien eine Modellregion für den Klimaschutz zu machen“, heißt es dazu in einer Mitteilung aus dem Kabinett von Ministerpräsident Oliver Paasch (ProDG), die am Freitagnachmittag veröffentlicht wurde.

Zu den Instrumenten in ihrem Zuständigkeitsbereich zähle auch die Unterstützung von Energieeffizienzmaßnahmen, beispielsweise durch die Gewährung von Energieprämien, die einen „wichtigen Bestandteil“ der Maßnahmen zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen ausmachten. Seit die Zuständigkeit für Energieprämien 2021 von der Wallonischen Region an die DG überging, sei nicht nur damit verbundene Bürokratie erheblich ab- und ein deutlich vereinfachtes System aufgebaut worden. „Auch die hierfür vorgesehenen Finanzmittel wurden zugunsten der Antragsteller im Vergleich zu den bislang von wallonischer Seite bereitgestellten Geldern verachtfacht. Eine Reduzierung dieser Mittel – derzeit etwa 4 Millionen Euro – ist unsererseits nicht vorgesehen“, wird Ministerpräsident Oliver Paasch in der Pressemitteilung zitiert

Um die Energieprämien „noch punktgenauer einzusetzen“ und diese vor allem Haushalten zukommen zu lassen, für die die Umsetzung solcher Maßnahmen eine unüberwindbare finanzielle Hürde darstellen kann, beabsichtige die DG-Regierung, das Prämiensystem zur Steigerung der Energieeffizienz der Wohngebäude anzupassen. So soll eine Gehaltsobergrenze des beantragenden Haushaltes als Zugang zu den Energieprämien der Deutschsprachigen Gemeinschaft von 114.400 Euro (jährliches global steuerpflichtiges Einkommen), zuzüglich 5.000 Euro pro unterhaltsberechtigtem Kind, eingeführt werden. Die neue Regelung soll im kommenden Jahr in Kraft treten. Wichtig: Die laufenden Anträge für das Jahr 2025 sind davon nicht betroffen. (red/sc)

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