Kassationshof bestätigt Verlegung von Freddy Horion in externe Einrichtung

<p>Freddy Horion (M.) im Juni 1979 kurz nach dem Mord an einer fünfköpfigen Familie in Sint-Amandsberg</p>
Freddy Horion (M.) im Juni 1979 kurz nach dem Mord an einer fünfköpfigen Familie in Sint-Amandsberg | Foto: belga

Horion, heute 77 Jahre alt, wurde 1980 wegen der Ermordung von insgesamt sechs Personen – darunter fünf Mitglieder einer Familie – zu lebenslanger Haft verurteilt. Mehrere Anträge auf vorzeitige Entlassung scheiterten. Bereits 2018 hatten Gutachter ein weiteres Gefängnisverbleiben als nicht sinnvoll eingestuft, eine unmittelbare Rückkehr in die Gesellschaft aber als zu riskant bewertet. Empfohlen wurde ein Aufenthalt in einer forensisch-psychiatrischen Einrichtung als Zwischenschritt, was bislang jedoch an fehlenden Möglichkeiten scheiterte.

Das Strafvollstreckungsgericht in Gent gewährte Horion in den vergangenen Monaten erstmals befristete Ausgangsgenehmigungen, ausschließlich zur Suche nach einer geeigneten Einrichtung. Diese Ausgänge sind streng reglementiert: Sie erfolgen nur unter anwaltlicher Begleitung, mit Zustimmung der Gefängnisleitung und unter der Bedingung, dass Horion weder Kontakt zu Opfern aufnimmt noch die Provinzen Ost- und Westflandern betritt.

Unklar ist weiterhin, ob sich überhaupt eine Einrichtung findet, die bereit ist, Horion aufzunehmen. Parallel läuft ein Verfahren zur möglichen elektronischen Überwachung, über das am 14. Oktober in der Justizvollzugsanstalt Dendermonde beraten werden soll. Im Mai war zudem bekannt geworden, dass Horion einen Antrag auf Sterbehilfe wegen psychischen Leidens gestellt hat. (belga/gz)

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