Im Mittelpunkt der Eröffnungsrede von Generalprokuratorin Ria Mortier stand das Thema der „integralen Loyalitätspflege“ innerhalb der Justiz. Wie die Magistratin betonte, würden an die Mitarbeiter der Justiz tagtäglich hohe Anforderungen gestellt – zu Recht, denn die ihnen anvertraute Entscheidungsmacht könne das Leben anderer erheblich beeinflussen.
„Sie müssen daher nach einer hervorragenden Berufsausübung streben“, so Mortier. „In einem Rechtsstaat helfen zahlreiche verbindliche Regeln, dieses professionelle Verhalten zu konkretisieren. Die juristische Messlatte liegt in unserem Land hoch. Sie macht deutlich, dass Richter, Staatsanwälte und Polizeibeamte zahlreiche Handlungen nicht setzen dürfen – im Interesse eines fairen Verfahrens. Verstöße gegen die Regeln können sanktioniert werden.“
Anhand eines Überblicks über Rechtsprechung und Rechtslehre erläuterte die Generalprokuratorin, was eine solche professionelle Haltung – geprägt von hoher Loyalität gegenüber dem Recht – in der Praxis bedeutet. Doch gehe es nicht allein um das rechtliche Endergebnis der Arbeit:
„Eine rein juristische Prüfung orientiert sich an Mindeststandards, an dem, was verboten ist, an der Pflicht. Loyalität in der Ausübung eines Justizamtes verlangt mehr – sie zielt auf das Optimum, auf Ambition und Anspruch.“
Das bedeute nach den Worten Mortiers zweierlei: Zum einen müsse das Handeln von Justizmitarbeitern nicht nur fachlich fundiert, sondern auch praktisch weise, gemeinschaftsorientiert, offen und menschlich sein, damit Bürger im Kontakt mit der Justiz respektvoll behandelt werden. Zum anderen könne die Qualität der Justiz nicht allein durch ein Managementmodell mit Schlagworten wie „umfassende Qualitätskontrolle“ definiert werden.
„Um ihrer gesellschaftlichen Verantwortung gerecht zu werden, braucht die Justiz vielmehr eine umfassende Loyalitätspflege“, sagte Mortier. „Diese darf sich nicht nur auf Rechtsnormen oder auf externe Modelle der Ergebnisfinanzierung beschränken, sondern muss eine ausgewogene, mehrdimensionale Rationalität berücksichtigen – mit rechtlichen, gesellschaftlichen und organisatorischen Komponenten.“ (belga/gz)

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