Die höchste Verwaltungsinstanz kritisiert, dass das geplante Gesetz zentrale Prinzipien des Datenschutzes missachte. So seien Zweck, Umfang und Empfänger der Datenverarbeitung unklar, die vorgesehene Speicherung von Konsultationen über zehn Jahre unverhältnismäßig und der Zugriff auf sensible Angaben wie Geburtsort oder Nationalregisternummer nicht gerechtfertigt. Zudem fehle ein besonderer Schutz für die betroffenen 17-Jährigen, die als besonders vulnerable Gruppe gelten. Auch die Übertragung von Daten an andere Behörden sei zu weitreichend formuliert.
Trotz dieser Kritik hält die N-VA an ihrem Vorhaben fest. Das Projekt war Anfang des Jahres von Verteidigungsminister Theo Francken vorgestellt worden, um junge Menschen für einen freiwilligen einjährigen Armeedienst zu gewinnen. Der N-VA-Abgeordnete Peter Buysrogge, der den Gesetzesvorschlag im Parlament eingebracht hat, betonte, man werde das Urteil des Staatsrats berücksichtigen und den Text gegebenenfalls anpassen, doch die Grundidee bleibe bestehen. Angesichts von Personalmangel in der Armee und einer unsicheren Weltlage sei es notwendig, die Jugend direkt anzusprechen. Gleichzeitig verspreche der Dienst jungen Menschen „eine einzigartige Lebenserfahrung“.
(belga/gz)

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