Gesetzesänderung schützt Menschen mit Behinderung vor Einkommenslücke

<p>Gesetzesänderung schützt Menschen mit Behinderung vor Einkommenslücke</p>
Foto: Patrick Seeger/dpa

Bisher galt: Wer zwischen 18 und 65 Jahren aufgrund einer Behinderung nicht arbeiten konnte, erhielt eine „Ersatzeinkommenszulage“. Nach Erreichen des Rentenalters trat die Garantie auf Mindesteinkommen im Alter in Kraft, die von den Regionen ausbezahlt wird. Seit Anfang des Jahres gilt in Flandern jedoch das gesetzliche Rentenalter von 67 Jahren. Für Menschen mit Behinderung entstand dadurch eine Lücke: Ab 65 waren sie zu alt für die Ersatzeinkommenszulage, aber noch zu jung für die Mindestrente.

Mit der neuen Regelung wurde diese Lücke geschlossen. „Das Höchstalter für den Bezug einer Zulage orientiert sich künftig am gesetzlichen Rentenalter“, erklärte Beenders. Steigt dieses weiter an, wird auch die Altersgrenze automatisch angepasst. So solle niemand durchs Raster fallen, (belga/svm)

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