Laut Gesetz müssen die Jahresabschlüsse spätestens 30 Tage nach der Hauptversammlung bei der Zentralen Bilanzdatenbank der BNB vorliegen. Diese Hauptversammlung muss wiederum innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres stattfinden. Für Unternehmen, deren Geschäftsjahr dem Kalenderjahr entspricht – rund 80 Prozent aller Gesellschaften – endete die Einreichungsfrist somit Ende Juli.
Den Schätzungen von „L’Echo“ zufolge, basierend auf Daten der BNB, hat knapp jedes vierte Unternehmen diese Frist versäumt. Die BNB selbst geht davon aus, dass auch in diesem Jahr wieder mehr als 200.000 Abschlüsse verspätet eingereicht werden. (belga/rt)

Kommentare
Kommentar verfassen
0 Comment
Sie müssen angemeldet sein, um zu kommentieren.
AnmeldenRegistrieren