Der frühere Profifußballer besitzt weder die belgische Staatsangehörigkeit noch ein gültiges Aufenthaltsrecht. Seine Anwesenheit in Belgien wirft daher neue Fragen auf. Politisch gilt die Erteilung eines Visums als schwer vermittelbar. Eine Abschiebung nach Tunesien wäre zwar denkbar, war jedoch durch das Auslieferungsabkommen zwischen den USA und Belgien ausgeschlossen.
Trabelsi war 2004 in Belgien zu zehn Jahren Haft verurteilt worden, weil er einen Selbstmordanschlag auf die Luftwaffenbasis Kleine-Brogel geplant hatte. Vor Gericht hatte er eingeräumt, dabei gezielt US-Soldaten töten zu wollen. Im November 2008 forderten die US-Behörden seine Auslieferung, da sich auf der belgischen Basis auch Amerikaner befanden. Die Europäische Menschenrechtskonvention untersagte Belgien jedoch zunächst, der Forderung nachzukommen. Trotzdem wurde Trabelsi am 3. Oktober 2013 in die USA überstellt – noch bevor alle Rechtsmittel ausgeschöpft waren.
Nach zehn Jahren Haft in den Vereinigten Staaten sprach ihn im Juli 2023 eine Bundesjury frei. Dennoch blieb er wegen illegalen Aufenthalts in Einzelhaft. Im Januar dieses Jahres verurteilte das Brüsseler Berufungsgericht den belgischen Staat zu Strafzahlungen, weil er sich nicht ausreichend um die Rückführung Trabelsis bemühte. Nun haben sich die Justizbehörden beider Länder schließlich auf seine Auslieferung geeinigt. (belga/rt)

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