Steuerhammer in Brüssel: Airbnb-Gastgeber müssen Tausende Euro zahlen

<p>Die Region Brüssel greift gegen Airbnb-Vermieter durch.</p>
Die Region Brüssel greift gegen Airbnb-Vermieter durch. | Foto: Jens Kalaene/dpa

Schlechte Nachrichten für viele private Airbnb-Vermieter in der Hauptstadtregion: Die Brüsseler Steuerverwaltung hat in den vergangenen Wochen rund 1.900 Einschreiben verschickt. Darin werden die Betreiber von Ferienwohnungen nicht nur an ihre steuerlichen Pflichten erinnert – sie müssen teilweise auch mit hohen Nachzahlungen und Geldbußen rechnen.

Laut den Zeitungen „L’Echo“ und „Le Soir“ könnten allein für das Jahr 2022 zwischen 1,5 und 2 Millionen Euro in die Staatskasse zurückfließen.

Strafen wegen fehlender Registrierung und Meldungen

Der Fiskus wirft vielen Vermietern zwei Dinge vor: Zum einen hätten zahlreiche Gastgeber ihre Unterkünfte nicht rechtzeitig bei der Steuerbehörde registriert. Allein dafür wird eine pauschale Strafe von 1.000 Euro pro Unterkunft fällig.

Hinzu kommt die sogenannte „City Tax“, eine Regionalsteuer auf touristische Unterkünfte, die seit 2017 gilt. Sie beträgt 3 Euro pro Nacht bei privaten Unterkünften. Problematisch: Viele Vermieter haben es versäumt, die monatliche Auslastung ihrer Wohnungen zu melden. In diesen Fällen geht die Steuerverwaltung davon aus, dass die Unterkunft komplett ausgelastet war – und setzt die Steuer entsprechend hoch an.

Daten dank EuGH-Urteil

Möglich wird das Vorgehen des Fiskus durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2022. Es bestätigte die Rechtmäßigkeit der Brüsseler Tourismussteuer-Verordnung von 2016. Airbnb, das sich lange dagegen gewehrt hatte, musste daraufhin die Daten der Gastgeber sowie Informationen zu deren Unterkünften und Übernachtungszahlen herausgeben. (belga/calü)

Kommentare

Kommentar verfassen

0 Comment