Was genau als „schwerer Vorfall“ gilt, ist allerdings nicht eindeutig definiert. „Es kann sich um Schlägereien, körperliche Angriffe, sexuelle Belästigung, Bedrohungen oder Sachbeschädigung handeln“, erklärt Fedasil-Sprecher Filip Van der Elst. „Schwere Beleidigungen oder verbale Auseinandersetzungen werden dagegen in der Regel nicht erfasst.“
Auch das Belgische Rote Kreuz, das mehrere dieser Zentren im Auftrag von Fedasil betreibt, ist nur verpflichtet, besonders gravierende Vorfälle zu melden.
Fedasil betont, dass alle registrierten Vorfälle geprüft und im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten verfolgt werden. Dennoch bleibe die Lage angespannt, hieß es weiter. (belga/calü)

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