Ein zentrales Element betrifft das Verfahren zur Erlangung der belgischen Staatsangehörigkeit: Die Registrierungsgebühr steigt deutlich von 150 auf 1.000 Euro. Auch im Bereich der Steuer- und Sozialabgaben werden neue Regelungen eingeführt. So gilt künftig bei einer steuerlichen Selbstanzeige ein Zuschlag von 30 Prozent auf den eigentlich geschuldeten Betrag. Zudem wird ein vergleichbares System zur nachträglichen Regelung nicht entrichteter Sozialbeiträge eingeführt.
Im Energiebereich erhöht sich die Mehrwertsteuer auf Heizkessel, die mit fossilen Brennstoffen wie Heizöl oder Gas betrieben werden, von 6 auf 21 Prozent. Zugleich wird die ermäßigte Mehrwertsteuer von 6 Prozent auf den Abriss und Wiederaufbau von Wohnhäusern bestätigt – allerdings nur noch für selbst bewohnte Immobilien mit einer Fläche von maximal 175 Quadratmetern, anstelle der bislang geltenden Grenze von 200 Quadratmetern. Finanzminister Jan Jambon (N-VA) hat für den Zeitraum zwischen dem 1. Juli und der Veröffentlichung im Staatsblatt eine administrative Übergangsregelung angekündigt.
Auch bei der Flugticketabgabe gibt es Änderungen: Der Einheitssatz von 10 Euro für Flüge bis 500 Kilometer bleibt bestehen. Für weitere Strecken steigen die Abgaben auf einheitlich 5 Euro, nachdem bisher Sätze von 2 beziehungsweise 4 Euro galten.
Ursprünglich war vorgesehen, dass die Maßnahmen bereits am 1. Juli in Kraft treten. Die Opposition in der Kammer – mit Ausnahme der Open VLD – hatte jedoch erreicht, dass mehrere Änderungsanträge dem Staatsrat zur Prüfung vorgelegt wurden. Diese zusätzliche Kontrolle verzögerte die Plenardebatte und das endgültige Votum, das schließlich am 18. Juli erfolgte. Die Regierung legte daraufhin fest, dass die fiskalischen Bestimmungen am Tag der Veröffentlichung im Staatsblatt in Kraft treten.
Teil der Programmgesetzgebung ist auch die geplante Reform der Arbeitslosenregelung. Künftig soll die Bezugsdauer auf maximal zwei Jahre begrenzt werden. Diese Maßnahme wird allerdings erst zum 1. Januar 2026 wirksam. (belga/svm)

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