Eine klare gesetzliche Bestimmung zum Durchblättern gibt es nicht, erklärt Anwalt Martin Orban: „Wenn Zeitschriften zum Verkauf ausliegen, bin ich der Überzeugung, dass man sie, insofern sie nicht eingepackt sind, durchblättern kann, um zu prüfen,
„AufGEklärt“: Verpflichtet das Durchblättern von Zeitschriften zum Kauf?
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