Zentraler Punkt: Wer künftig aus dem Gefängnis flieht, macht sich strafbar. Bisher galt ein Ausbruch in Belgien nicht als eigenständiges Delikt – solange dabei keine weiteren Straftaten begangen wurden. Das soll sich ändern: Wer flieht, riskiert künftig eine Haftstrafe von sechs Monaten bis zu drei Jahren.
Gleiches gilt für Häftlinge mit elektronischer Überwachung, die absichtlich ihr Gerät beschädigen oder sabotieren. Auch hier ist künftig eine Freiheitsstrafe vorgesehen.
Ein weiterer Baustein der geplanten Reform betrifft den Drogenkonsum hinter Gittern. Der Entwurf sieht vor, der Gefängnisverwaltung eine rechtliche Grundlage für Drogentests innerhalb der Haftanstalten zu geben – bislang ist das rechtlich nur eingeschränkt möglich.
Das neue Gesetz soll im Herbst ins föderale Parlament eingebracht und dort beraten werden. Die Arizona-Regierung hofft auf eine Verabschiedung spätestens bis zum 1. Mai 2026. (calü)

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