Zum Vergleich: Unter den Angestellten lag der Anteil der Frühpensionierten bei 46 Prozent, bei Selbstständigen gar nur bei 23 Prozent. Trotz zahlreicher Maßnahmen der vergangenen Regierungen, das effektive Pensionsalter anzuheben, liegt der Durchschnitt seit fünf Jahren konstant bei 63 Jahren und 9 Monaten.
Seit dem 1. Januar 2025 liegt das gesetzliche Rentenalter bei 66 Jahren, ab 2030 soll es auf 67 Jahre steigen. Dennoch zeigt sich: Die Möglichkeit zum vorzeitigen Ausstieg bleibt beliebt – sofern man auf eine ausreichend lange Karriere zurückblicken kann.
Aktuell gilt: Wer mit 63 Jahren in Pension gehen möchte, muss mindestens 42 Beitragsjahre nachweisen können.
Viele Staatsbedienstete erreichen diesen Schwellenwert schneller als andere Berufsgruppen – denn für sie zählt jedes Dienstjahr mit dem Faktor 1,05. Heißt konkret: 40 reale Arbeitsjahre entsprechen auf dem Papier 42 Jahren – und erfüllen damit die Voraussetzung für den vorgezogenen Ruhestand mit 63.
Dazu kommen berufsspezifische Ausnahmen: Zugführer und Militärangehörige dürfen weiterhin schon mit 55 bzw. 56 Jahren in den Ruhestand – auch wenn diese Altersgrenzen im Rahmen des neuen Sommerabkommens künftig schrittweise angehoben werden sollen. (belga/calü)

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