Der Premier nannte dabei als Schwerpunkte des Abkommens eine Pensionsreform, eine Steuerreform, die Modernisierung und Flexibilisierung des Arbeitsmarktes sowie eine Einigung über das Rahmengesetz für das Gesundheitswesen. Auch die Fusion der sechs Brüsseler Polizeizonen wurde vom Kernkabinett bestätigt.
Arbeitsmarkt
Das Kernkabinett einigte sich auf rund zehn Maßnahmen zur Reform des Arbeitsmarktes, ausgearbeitet von Arbeitsminister David Clarinval (MR):
Einführung eines einheitlichen Systems für Überstunden: 360 Stunden auf freiwilliger Basis, davon 240 steuerfrei. Im Horeca-Sektor beträgt der Höchstwert 450 Stunden, wovon 360 steuerfrei sind.
Lockerung der Betriebsordnungen: Unternehmen müssen nicht mehr alle geltenden Arbeitszeiten darin aufführen.
Aufhebung des Verbots von Nachtarbeit; Nachtzuschläge gelten künftig nur noch zwischen Mitternacht und 5 Uhr. Die Regelung gilt nicht für derzeit beschäftigte Nachtarbeiter.
Abschaffung der Mindestwochenarbeitszeit (bisher ein Drittel einer Vollzeitstelle). Die Maßnahme soll u. a. Schwarzarbeit bekämpfen, so Clarinval.
Bestätigung der Begrenzung der Kündigungsfrist auf 52 Wochen.
Vereinfachung der Leiharbeit und Digitalisierung des Bonusplans der kollektiven Arbeitsvereinbarung Nr. 90 („nicht wiederkehrende leistungsbezogene Vorteile“).
Bestätigung des im Nationalen Arbeitsrat (CNT) erzielten Abkommens über die Regelung zur Arbeitszeitverkürzung am Karriereende.
Pensionen
Das Kernkabinett hat in erster Lesung den Reformvorschlag von Pensionsminister Jan Jambon (N-VA) mit einem Bonus-Malus-System gebilligt:
Das System soll den Zusammenhang zwischen Arbeit und Rente verstärken. Das Pensionseinkommen wird pro Jahr, das vor dem 66. Lebensjahr in Rente gegangen wird, gekürzt und pro Jahr nach dem 66. Lebensjahr erhöht.
Für Personen, die kurz vor der Pension stehen, beträgt der Bonus oder Malus 2 % pro Jahr (bei Vorziehung oder Aufschub). Ab 2030 steigt der Satz auf 4 %, ab 2035 auf 5 %.
Keine Malus-Regelung für Personen, die mindestens 35 Jahre halbtags gearbeitet und 7.020 Arbeitstage nachweisen können; Perioden von Langzeiterkrankung und Pflegeurlaub werden angerechnet.
Die Pensionsalter von 55 und 56 Jahren für fahrendes Personal der SNCB und Militärangehörige werden schrittweise auf das allgemeine Pensionsalter angehoben.
Beamtenpensionen, derzeit noch berechnet auf Basis der letzten zehn (manchmal vier) Dienstjahre, werden – nach einer Übergangsphase bis 2062 – auf die letzten 45 Jahre berechnet.
Die Reform tritt nicht in diesem Jahr in Kraft; für alle, die 2025 in Rente gehen, ändert sich nichts.
Steuern
Die Lohnnebenkosten sollen bis zum Ende der Legislaturperiode gesenkt werden - mit einer durchschnittlichen Nettoerhöhung von rund 100 Euro pro Monat für Erwerbstätige als Ergebnis.
Der Steuerfreibetrag – derzeit 10.910 Euro – soll schrittweise auf 15.300 Euro im Jahr 2029 steigen. Der Sonderbeitrag zur sozialen Sicherheit wird gesenkt, wovon insbesondere Alleinstehende profitieren sollen. Über eine stärkere steuerliche Arbeitsbonus-Regelung sollen vor allem die untersten Einkommen entlastet werden.
Der steuerliche Zuschlag für das erste Kind wird um 33 Prozent angehoben.
Rentner, die hinzuverdienen, werden steuerlich entlastet.
Selbstständige ohne Gesellschaft profitieren von einem Unternehmerabzug, der bis 2029 auf 900 Euro steigen soll.
Gesundheitswesen
Auch bei der Gesundheitsversorgung hat sich das Kernkabinett auf Reformen geeinigt. Dabei geht es vor allem um die Honorarzuschläge, die Ärzte verlangen können. Gesundheitsminister Vandenbroucke hatte vorgeschlagen, diese Zuschläge zu begrenzen: für ambulante Behandlungen (ohne Krankenhausaufenthalt) auf 25 Prozent des Basishonorars, für Krankenhausaufenthalte auf 125 Prozent. Dieser Vorschlag führte zum ersten Ärztestreik seit Jahrzehnten. Die Regierung hat jetzt vereinbart, dass über diese Obergrenzen zunächst mit den Ärzten verhandelt wird. Sollte keine Einigung erzielt werden, wird die Regierung im Jahr 2027 selbst eine Deckelung einführen. In diesem Jahr sollen auch die Reform der Krankenhausfinanzierung und eine breitere Reform der Arztvergütung starten.
Noch in diesem Jahr werden zudem die Tarifvereinbarungen zwischen Ärzten und Krankenkassen angepasst. Für medizinisches Personal wird es finanziell attraktiver, sich zu „konventionieren“, also sich an vereinbarte Preise zu halten und keine Zuschläge zu verlangen.
(belga/sc/gz)

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