Der Familiennachzug gilt als wichtigster Zuwanderungskanal nach Belgien. Künftig müssen Antragsteller mindestens 110 Prozent des garantierten Mindestlohns (2.323 Euro) verdienen – plus zehn Prozent pro weiterem Familienmitglied.
Kammerausschuss beschließt strengere Regeln für Familiennachzug
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