Grundsätzlich sieht die neue Steuer einen jährlichen Freibetrag von 10.000 Euro pro Person auf Gewinne aus dem Verkauf von Finanzanlagen vor.
Für Paare ist ein Freibetrag von bis zu 30.000 Euro möglich
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Grundsätzlich sieht die neue Steuer einen jährlichen Freibetrag von 10.000 Euro pro Person auf Gewinne aus dem Verkauf von Finanzanlagen vor.
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