Luc Frank rückt freiwilligen Wehrdienst in den Fokus

<p>Einneuer Gesetzesentwurfsieht vor, dass jungeBelgier vor ihrem 18. Geburtstag einen Infobrief zum freiwilligen Wehrdienst erhalten sollen.</p>
Einneuer Gesetzesentwurfsieht vor, dass jungeBelgier vor ihrem 18. Geburtstag einen Infobrief zum freiwilligen Wehrdienst erhalten sollen. | Illustrationsfoto: Photo News

Mit der Aussetzung der Wehrpflicht im Jahr 1992 reagierte Belgien auf ein damals verändertes internationales Umfeld. „Heute, mehr als drei Jahrzehnte später, sieht sich Europa erneut mit einem neuen, komplexeren Sicherheitskontext konfrontiert“, heißt es in einer Pressemitteilung des deutschsprachigen Föderalabgeordneten Luc Frank (CSP/Les Engagés). „Die Stabilität in Europa ist nicht mehr selbstverständlich, und die Bedeutung verteidigungsfähiger Streitkräfte rückt erneut in den Vordergrund“, erklärt Luc Frank.

In Anbetracht der zunehmend angespannten geopolitischen Lage und der wachsenden sicherheitspolitischen Herausforderungen legt die Arizona-Koalition einen Gesetzesentwurf vor, der die Einführung eines Informationsschreibens, das an junge Erwachsene versendet wird, vorsieht. “Diese Mitteilung soll neutral über die Möglichkeiten eines freiwilligen Wehrdienstes informieren, ohne jeglichen verpflichtenden Charakter. Es handelt sich hierbei um einen wichtigen Meilenstein in unserer Verteidigungsfähigkeit” betont Luc Frank, als Mitglied des Ausschusses für nationale Verteidigung. Ziel sei es, durch die Schaffung eines freiwilligen militärischen Engagements, jungen Menschen die Möglichkeit zu geben, aktiv und bewusst eine berufliche Laufbahn im Bereich der Landesverteidigung anzustreben.

„Der Gesetzesentwurf sieht außerdem die strikte Einhaltung der Datenschutzverordnung vor und garantiert, dass keinerlei persönliche Daten ohne gesetzliche Grundlage verarbeitet werden.“ erklärt der Ostbelgier weiter. Die enthobenen Daten für dieses Vorhaben dienten lediglich der Zustellung des Schreibens und seien somit auch streng auf die dafür notwendigen Informationen beschränkt.

Nach der erstmaligen Vorstellung des Gesetzesentwurfs in der Plenarsitzung wird dieser nun zur weiteren Prüfung und Ausarbeitung an den Ausschuss für nationale Verteidigung überwiesen. „Im Ausschuss wird der Entwurf umfassend diskutiert, aus unterschiedlichen Perspektiven bewertet und bei Bedarf angepasst“, erklärt Luc Frank. Die finale Abstimmung zu der überarbeiteten Fassung erfolgt anschließend erneut im Plenum. (red/nc)

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