Die Staatsanwaltschaft Ostflandern schlug diese Woche Alarm: Zwei Jugendliche, die von einem Jugendrichter zur Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung verurteilt worden waren, konnten dennoch nach Hause zurückkehren – es war schlicht kein
Freilassung wegen Platzmangel in geschlossenen Einrichtungen
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