Grundsätzlich spricht nichts gegen die Erhebung einer Gebühr für kleine Fluggäste, die auf dem Schoß ihrer Eltern mitreisen. Auch andere Fluggesellschaften fordern den Zuschlag. Bei Brussels Airlines zahlen Eltern für ihr Baby zehn Prozent des normalen Flugpreises. „Es erhält ein separates Ticket in seinem Namen und hat damit auch Anspruch auf die gleiche Menge an Gepäck“, betont Sprecherin Kim Daenen.
Die Verbraucherschutzorganisation Test-Achats kritisiert die Fluggesellschaften für die Erhebung eines Zuschlags: „Eltern mit kleinen Kindern haben bei einer Flugreise schon genug Sorgen. Das ist absolut verbraucherunfreundlich“ kritisiert Sprecher Jens Van Herp. „Die Eltern haben keine Wahl, wenn ihr Kind noch zu klein ist, um auf einem separaten Platz zu sitzen.“
Insbesondere in Bezug auf Ryanair weist die Verbraucherschutzorganisation auf mangelnde Transparenz hin: Wenn bei der Buchung angegeben wird, dass ein Kind unter 24 Monaten mitreist, öffnet sich ein Popup-Fenster mit dem Hinweis, dass „jeder mögliche Zuschlag für die Babybuchung dem ersten erwachsenen Passagier in der Buchung zugeführt wird“, obschon es sich um einen festen und vorhersehbaren Betrag in Höhe von 25 Euro handelt. „Wenn er zwingend erhoben wird, muss es von Anfang an so angegeben werden“, sagt Test-Achats. „Wir werden Ryanair bitten, diesen Zuschlag zu streichen“, so der Sprecher. (belga)

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