„Stinkefinger“ gegenüber Beamten führt zu 15 Tagen Haft auf Bewährung

<p>Der Richter sah den Mittelfinger als Beamtenbeleidigung an.</p>
Der Richter sah den Mittelfinger als Beamtenbeleidigung an. | Illustrationsfoto: dpa

Der Richter sah es als erwiesen an, dass der Mann im März 2024 in Medell mit herausgestrecktem „Stinkefinger“ an einer mobilen Geschwindigkeitskontrolle vorbeigefahren ist.

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