Arbeitslosengeld nach Eigenkündigung: Reform verzögert sich

<p>Arbeitslosengeld nach Eigenkündigung: Reform verzögert sich</p>
Illustrationsbild: picture alliance / dpa

Konkret sieht die Maßnahme vor, dass Arbeitnehmende mit mindestens zehn Jahren Berufserfahrung einmalig selbst kündigen und dennoch für maximal sechs Monate Arbeitslosengeld erhalten können.

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