Provinzzuschüsse für 2025 können ab sofort beantragt werden

<p>Die Frist zur Antragstellung endet am 30. Juni 2025</p>
Die Frist zur Antragstellung endet am 30. Juni 2025 | Illustrationsfoto: Fernando Gutierrez-Juarez/dpa

Die Deutschsprachige Gemeinschaft verwaltet im Rahmen des verlängerten Zusammenarbeitsabkommens mit der Provinz Lüttich und der Bürgermeisterkonferenz der deutschsprachigen Gemeinden die Vergabe dieser Fördermittel. Die Frist zur Antragstellung endet am 30. Juni 2025.

Fördermöglichkeiten für innovative Projekte

Die Provinzzuschüsse unterstützen sowohl strukturelle als auch projektbezogene Vorhaben. Förderfähig sind Projekte aus den Bereichen Unterrichtswesen und Ausbildung, Kultur und Jugend, Soziale Aktionen, Sport, Gesundheit und Senioren, Tourismus sowie Ökologischer und ernährungswirtschaftlicher Wandel.

Projekte müssen unter anderem einen innovativen oder außergewöhnlichen Charakter aufweisen, eine regionale oder überregionale Ausstrahlung haben und sich inhaltlich auf die Deutschsprachige Gemeinschaft oder die Provinz Lüttich beziehen. Der empfohlene Höchstbetrag für eine Förderung beträgt 5.000 Euro.

Die Antragstellung erfolgt online über die Verwaltungsplattform „Mon Espace“. Dort kann das E-Formular ausgefüllt und die Eingabe jederzeit unterbrochen bzw. fortgesetzt werden. Zudem ermöglicht die Plattform den Antragsstellern, den Status ihrer Anträge einzusehen.

Ein Link zur Antragstellung sowie weitere Informationen zu den genauen Kriterien und Modalitäten der Provinzzuschüsse sind unter ostbelgienlive.be abrufbar. Interessierte werden gebeten, diese vor Antragstellung sorgfältig zu prüfen. (red/nc)

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