Nach den geltenden Vorschriften dürfen höchstens zwei Drittel der Mitglieder desselben Geschlechts angehören. Da sich bisher nur eine Frau beworben hat, ist eine erneute Ausschreibung erforderlich.
Zu wenige Bewerbungen von Frauen: Entscheidung über neuen St.Vither Raumordnungsrat vertagt
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