Der Opferfonds existiert seit 1985 und basiert auf dem Subsidiaritätsprinzip. Das bedeutet: Nur wer keine Entschädigung aus anderen Quellen wie Versicherungen oder von den Tätern selbst erhalten hat, kann finanzielle Hilfe beantragen.
Über 6,5 Millionen Euro für Opfer der Brüsseler Anschläge ausgezahlt – doch Hunderte Anträge noch offen
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