Ombudsdienste wollen „Recht auf Irrtum“ verankern

<p>Ombudsdienste wollen „Recht auf Irrtum“ verankern</p>
Illustration: picture alliance

Genau hier setzt das Konzept des „Rechts auf Irrtum“ an. Der Grundgedanke: Bürger sollen bei administrativen Fehltritten nicht sofort mit Sanktionen oder negativen Konsequenzen rechnen müssen, sondern eine faire Chance zur Korrektur erhalten.

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